UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK.
Buchführung
Zu unserem Service gehört die Einrichtung Ihrer Buchführung, das Kontieren der Belege und deren korrekte elektronische Einbuchung in das Rechnungswesen. Auch das Einlesen von fremderstellter Buchführung und deren Kontrolle, gehört zu unseren Aufgaben. Nach Fertigstellung der Buchführung übermitteln wir die Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht an das Finanzamt und stellen Ihnen umfangreiche Auswertungen zur Verfügung, die es Ihnen ermöglichen einen Überblick über Ihre Liquidität, Ihr Mahnwesen und Ihren Gewinn zu behalten. Profitieren Sie bei uns auch von den digitalen Angeboten rund um die Buchführung mit der Möglichkeit der sogenannten ”digitalen Buchführung”. Bei diesem Verfahren können Papierbelege gescannt oder fotografiert werden und in die DATEV-Cloud hochgeladen werden, ebenso wie Belege, die bereits elektronisch vorliegen. Beim Buchungsvorgang werden diese mit der Buchung teilautomatisch verknüpft. Ihr Vorteil ist die totale Transparenz, die jederzeitige Verfügbarkeit Ihrer Belege. In einem weiteren Schritt kann dies sogar dazu führen, dass die originalen Belege nicht mehr länger in Papierformat in Ihrem Unternehmen aufbewahrt werden müssen (Belegersetzendes Scannen).
Lohnbuchführung
Lohn- und Gehaltsabrechnung – wir rechnen Ihre Mitarbeiter ab und optimieren dabei den Lohn- und Gehaltsaufwand Ihres Unternehmens:
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Lohnsteuerjahresausgleich
Beratung rund um Lohnsteuer und Sozialversicherung
Anträge Kurzarbeitergeld
Bescheinigungen
Anträge Umlageverfahren (Krankmeldungen)
Kostenstellen Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Sozialversicherungsmeldungen
Berufsgenossenschaftsmeldungen
Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Baulohn
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Ob Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen – wir erstellen diese unter Ausnutzung und Optimierung gesetzlicher Wahlrechte fristgerecht für Ihr Einzelunternehmen, ihre Personengesellschaft oder Ihre Kapitalgesellschaft. Darauf aufbauend erstellen wir sämtliche betriebliche Steuererklärungen und E-Bilanzen und sorgen, sofern gesetzlich vorgeschrieben, für die korrekte Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger.
Unsere Leistungen im Überblick:
Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen für:
Einzelunternehmen und Freiberufler
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen wie:
Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gesonderte und einheitliche Erklärungen
Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz
Erstellung der Anlage EÜR
Veröffentlichung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger
Begleitung von Betriebsprüfungen
In all diesen Bereichen stehen wir Ihnen mit unserem umfänglichen Fachwissen und persönlicher Beratung zur Seite. Bei uns können Sie sich sicher sein, dass Ihr Anliegen immer mit größter Sorgfalt und Professionalität bearbeitet wird. Für Beratungstermine vor Ort kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.
Private Steuererklärungen
Wir helfen Ihnen durch individuelle Beratung bei der Bewältigung und Optimierung folgender Aufgaben:
Erstellung der Einkommensteuererklärungen nebst sämtlichen Anlagen für das Finanzamt
Erstellung von gesonderten Feststellungen
Prüfung von Steuerbescheiden
Vermögensberatung unter steuerlichen Aspekten
Steuerberatung sowie steuerliche Gestaltung unter Berücksichtigung der Altersvorsorge
Steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung beim Immobilienkauf
Erben und Schenken
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer umfassend und sorgfältig in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten. Selbstverständlich erstellen wir darauf aufbauend auch die notwendigen Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuer-Erklärungen für Sie.
Unsere Leistungen sind dabei insbesondere:
Unterstützung bei der Planung der Unternehmensnachfolge und des Generationswechsels
Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
Weitere Beratung zur Unternehmensnachfolge
Beratung zur Nutzung von Nießbräuchen
Vorweggenommene Erbfolge
Beratung zum Pflichtteilsanspruch
Erbschaftsteuerliche Vergünstigungen von Betriebsvermögen
Schenkungssteuerliche Vergünstigungen von Betriebsvermögen
Grundsteuerreform
Die Grundstückswerte wurden bisher mit Hilfe der Einheitswerte (Stand: 01.01.1964, in den neuen Bundesländer sogar mit Stand 01.01.1935) berechnet. Diese sind jedoch völlig veraltet und führten dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen. Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Daher wurden alle Grundstückseigentümer durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Erklärungen für die Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 aufgefordert. Die Frist zur Abgabe der Erklärung läuft in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022.
Grundsätzlich gilt für die Berechnung der neuen Grundsteuer das sog. Bundesmodell. Das Bundesmodell findet jedoch nicht in allen Bundesländern Anwendung. So haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Modelle entwickelt, um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Das Saarland und Sachsen wenden grundsätzlich das Bundesmodell an, haben es aber jeweils hinsichtlich der Steuermesszahl modifiziert.
Egal wo Ihr Grundstück liegt, wir können Sie bundesweit bei der Erstellung aller notwendigen Erklärungen unterstützen.
Je nachdem, wie das Grundstück bebaut ist, gibt es hier unterschiedliche Bewertungsverfahren:
Das Ertragswertverfahren gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum.
Das Sachwertverfahren gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke und bei Teileigentum.
Auf Basis des Programms GrundsteuerDigital haben wir einen einfachen und digitalen Weg zur Mandantenkommunikation, der Datenerfassung und automatisierten Neubewertung von Grundstücken gefunden, welcher zu einer effektiven Fristenübersicht führt und für einen transparenten Bescheidprüfungsprozess sorgt.